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THC: Wirkung, Forschung und Rechtslage

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Cannabis, auch als Hanf, Gras, Weed oder Marihuana bekannt, wird weltweit in den unterschiedlichsten Formen und zu den verschiedensten Zwecken konsumiert. Während das zweite sehr bekannte Cannabinoid – Cannabidiol (CBD) – gemäss Sucht Schweiz und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) für seine medizinischen, nicht psychoaktiven Wirkungen bekannt ist, kennt man THC vor allem als bewusstseinsbeeinträchtigende Substanz.

Vielfältige Wirkungen durch THC
Das im Hanf enthaltene psychoaktiv wirkende THC kann kurzfristig das Gedächtnis und die Koordination beeinträchtigen und ist dafür verantwortlich, dass man «high» wird. Manchmal wird THC ausserdem zur Appetitanregung konsumiert. Neben seiner bewusstseinsbeeinträchtigenden Wirkung kann THC in kontrollierten Dosen aber auch für medizinische Zwecke eingesetzt werden.

Wissenschaftliche Untersuchungen zu THC
Aufgrund der Betäubungsmittelgesetze ist die Erforschung der therapeutischen Anwendungen von THC begrenzt. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl präklinischer Studien, in denen der Einfluss von THC auf Übelkeit, Multiple Sklerose und die Linderung von Schmerzen untersucht wurde:

Eine 2001 durchgeführte systematische Sichtung der wissenschaftlichen Literatur ergab, dass Cannabinoide seit 1985 wirksam zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen, die durch Chemotherapie ausgelöst werden, – (CINV) genannt – eingesetzt werden. Die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) hat zum Beispiel das synthetische THC-Medikament Dronabinol zur Behandlung von CINV zugelassen.

Im Juni wurde 2018 eine Abhandlung über „Cannabinoide zur Behandlung von MS Symptomen“ publiziert, wobei die beteiligten Wissenschaftler zur Schlussfolgerung kamen, dass es „Hinweise auf Nutzen bei der Behandlung von Spastiken und neuropathischen Schmerzen bei Multipler Sklerose gibt“. Die Forscher hoben jedoch hervor, dass Cannabiskonsum das Risiko nachteiliger Nebenwirkungen beinhaltet.

Das Journal of Pain and Symptom Management veröffentlichte eine Studie zur Wirkung von THC:CBD-Extrakten und THC-Extrakten bei Patienten mit „hartnäckigen krebsbedingten Schmerzen“. Die Patienten wurden randomisiert und die Ergebnisse mit denen einer Placebogruppe verglichen. Insgesamt konnte in der THC:CBD-Extraktgruppe eine signifikante Reduktion der gemessenen Schmerzen – um 30% – festgestellt werden.

Die medizinische Anwendung von Cannabis in der Schweiz
Cannabis ist im Schweizer Betäubungsmittelgesetz seit 1951 wegen seiner bewusstseinsverändernden Wirkung als Betäubungsmittel klassifiziert. Trotzdem können in gewissen Fällen Arzneimittel zur medizinischen Behandlung eingesetzt werden. Cannabisarzneimittel sind Betäubungsmittel auf Cannabisbasis mit einem standardisierten Wirkstoffgehalt. Sie müssen wie alle anderen handelsüblichen Medikamente die gängigen heilmittelrechtlichen Sicherheits- und Qualitätskriterien erfüllen. Aus diesem Grund dürfen Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz auch cannabishaltige Arzneimittel verschreiben. Cannabisarzneimittel werden bei chronischen Schmerzen, Spastiken und Krämpfen sowie bei Übelkeit und Appetitverlust verschrieben. Zudem lindern Cannabisarzneimittel häufig Beschwerden, die durch Krebs oder die darauffolgende Chemotherapie ausgelöst werden.

Die Forschung muss die Wirksamkeit beweisen
Obwohl die Nachfrage nach Cannabisarzneimitteln in den letzten Jahren stark angestiegen ist, steht die Erforschung der Wirksamkeit ebendieser noch ganz am Anfang. Zwar existieren zahlreiche Berichte über erfolgreiche Behandlungen, die Wirkung ist aber wissenschaftlich ungenügend belegt. In der Schweiz herrscht ein Mangel an klinischen Studien, welche die Qualität, die Sicherheit und die Wirksamkeit eindeutig belegen.

Rechtlicher Status in der Schweiz
Volljährige Erwachsene werden aktuell beim Konsum von Cannabisprodukten mit einem THC-Gehalt von über 1% mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft. Der Besitz von bis zu 10 Gramm gilt als geringfügige Menge und ist nicht strafbar. Im Strassenverkehr gilt allerdings die Nulltoleranz. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden nach dem Jugendstrafgesetz beurteilt. Produkte aus Hanfpflanzen, welche sehr geringe Mengen THC (unter 1%) enthalten, können legal verkauft und erworben werden. Dazu gehören z.B. CBD Öle oder Hanfzigaretten.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Websites:

In aller Kürze:
THC ist das bekannteste Cannabinoid. Im Gegensatz zu CBD wirkt es psychoaktiv und sein Konsum ist in der Schweiz grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen können THC-haltige Medikamente verschrieben werden. Bis heute ist die Wirksamkeit von THC noch nicht wissenschaftlich fundiert bewiesen und beschrieben, weshalb die Forschung hier noch viel Arbeit vor sich hat.

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