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Pressemitteilung des VKCS vom 01.02.2022

Liebe cbuy.ch-Community

Am 1. Februar 2022 wurde eine Pressemitteilung des Verbands der Schweizer Kantonschemiker (VKCS) bezüglich Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln veröffentlicht. Der Branchenverband der Schweizer Hanfbranche, die IG Hanf, hat am 2. Februar 2022 als Reaktion darauf ebenfalls eine Pressemitteilung veröffentlicht. Im Zuge der aktuellen Entwicklungen halten wir es als SWISS Gate AG, Inhaberin von cbuy.ch, für unsere Pflicht, als ambitioniertes Start-Up ebenfalls eine Stellungnahme zu der in diesen Mitteilungen diskutierten Thematik zu veröffentlichen.

Gemäss der Medienmitteilung des VKCS werden in der Schweiz diverse Lebensmittel mit CBD angeboten, insbesondere CBD Öle. Gemäss der Novel Food Verordnung der Europäischen Union, an welcher sich die Schweiz im Lebensmittelrecht orientiert, benötigt CBD als Lebensmittel eine spezielle Zulassung. Bis heute gibt es unserem Wissen nach in ganz Europa kein Produkt mit CBD, das eine solche Zulassung als Lebensmittel erhalten hat. Dementsprechend dürfen in der Schweiz Stand heute keine CBD-haltigen Lebensmittel verkauft werden. Entsprechend sind CBD Öle in der Praxis aktuell immer als Chemikalien zu kennzeichnen. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben obliegt gemäss Bundesauftrag den Behörden auf kantonaler Ebene.

In der Pressemitteilung des VKCS steht, dass die Kontrollen im Jahr 2021 in der ganzen Schweiz erfolgt sind. Unserem Wissen nach ist dem nicht der Fall. Unserer Ansicht nach gibt es gewisse Kantone, in denen die zuständigen Kontrollinstanzen nicht aktiv wurden und solche Kontrollen unterlassen oder nicht flächendeckend durchgeführt haben, da vielerorts die Meinung vorherrscht, dass CBD Öle als Lebensmittel verkehrsfähig seien, die Novel Food Verordnung nicht mehr zeitgemäss und für die Schweiz nicht relevant sei. Andere Kantone gehen hingegen intensiv gegen Markteilnehmer vor.

Diese Ungleichbehandlung auf kantonaler Ebene trotz einheitlichem Auftrag auf nationaler Ebene führt zu unfairen Wettbewerbsbedingungen sowie zu föderalistisch bedingten Markzutrittsbehinderungen und in den schlimmsten Fällen zu Schliessungen von Betrieben und damit einhergehend zu Entlassungen von Mitarbeitenden sowie wirtschaftlichen Schäden.

Der VKCS führt in seiner Pressemitteilung zudem aus, dass viele CBD Öle rechtswidrig als Lebensmittel angeboten würden. Dieser Ansicht sowie den Formulierungen in der Mitteilung des VKCS widersprechen wir als SWISS Gate AG klar. Bei einem Grossteil der beanstandeten Produkte handelt es sich unserer Ansicht nach um Chemikalien mit entsprechender Kennzeichnung nach Chemikalienrecht.

Werden bei der Kontrolle eines als Chemikalie klassifizierten CBD-Produktes nach Ansicht der kantonalen Behörden Fehler in der Kennzeichnung festgestellt, so wird das betroffene Produkt von den zuständigen Kontrollinstanzen nicht mehr nach Chemikalien- sondern nach Lebensmittelrecht beurteilt, da dann fälschlicherweise behauptet wird, dass die Kennzeichnung als Chemikalie eine reine Schutzbehauptung sei und das Produkt unter das Lebensmittelrecht falle. Dadurch wird es automatisch der Novel Food Verordnung unterstellt.

Dies führt dazu, dass ein Produkt, das als Chemikalie in Verkehr gebracht wird, fälschlicherweise als Lebensmittel eingestuft und entsprechend bewertet wird, obwohl eigentlich die Vorschriften gemäss Chemikalienrecht zur Anwendung kommen müssten. Diese Falscheinordnung gewisser Produkte führt dazu, dass diese dann automatisch den zulässigen THC-Grenzwert für Hanfsamenöle als Lebensmittel (max. 0.002% THC) überschreiten, obwohl sie gemäss dem Chemikalienrecht (max. 1% THC) verkehrsfähig wären.

Gemäss diversen öffentlich einsehbaren Quellen werden CBD Öle von einer Mehrheit der Konsument*innen oral verwendet. Diese sind sich dabei in der Regel bewusst, dass CBD Öle gemäss Gesetz keine Lebensmittel darstellen, können aber grösstenteils nicht nachvollziehen, weshalb CBD Öle keine Lebensmittel sein sollen.

Diese für die Konsument*innen verwirrende und unklare gesetzliche Ausgangslage sowie die Ungleichbehandlung der Inverkehrbringer durch die verschiedenen kantonalen Behörden lassen den Schweizer CBD Markt in einer Ungewissheit sowie Unsicherheit zurück, die sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch gegenüber den Konsument*innen und den betroffenen Unternehmen nicht mehr hinnehm- und rechtfertigbar sind.

Wir als SWISS Gate AG setzten uns daher öffentlich für eine umfassende und einheitliche Regulierung ein. Rechtssicherheit bei Produktion, Handel und Gebrauch von Hanf/Cannabisprodukten sowie ein umfassender Konsumentenschutz müssen das Ziel sein.

Mit der Annahme des Postulats Minder («Rechtssicherheit bei Produktion, Handel und Gebrauch von Hanf/Cannabisprodukten») am 16. Juni 2021 im Ständerat (30 zu 6 Stimmen) manifestiert sich dieses Bedürfnis auch im Parlament. Der Vorstoss zielt darauf ab, die verschiedenen Formen der Hanfpflanze (Cannabis) wirtschaftlich besser nutzbar zu machen und diesbezüglich eine zeitgemässe und umfassende Cannabis-Regulierung (inklusive Gesundheits-, Chemikalien-, Lebensmittel-, Kosmetik-, Arzneimittel-, Strassenverkehrs-, Tabakprodukte- und Zollrecht) zu ermöglichen. Genau wie der Branchenverband IG Hanf begrüsst die SWISS Gate AG dieses Bestreben sehr und hofft, dass die Politik entsprechend Abhilfe verschafft.

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in die Marke cbuy.ch und wünschen Ihnen allen ein erholsames Wochenende sowie beste Gesundheit.

Alles Gute aus Cannabis wünscht Ihnen 
Marco Hoffmann, CEO SWISS Gate AG

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